Was ist Sicherheit

Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“ sagte Peter Struck in 2002. Doch was ist eigentlich Sicherheit, und warum muss sie überhaupt verteidigt werden?

Der Duden verzeichnet mehrere Bedeutungen für ‚Sicherheit‘. Die Definition die in diesem Kontext Anwendung findet lautet: „Zustand des Sicherseins, Geschütztseins vor Gefahr oder Schaden; höchstmögliches Freisein von Gefährdungen“.

Das Wort ‚Sicherheit‘ besteht aus zwei Teilen, dem Adjektiv ‚sicher‘ und dem Suffix (der Nachsilbe) ‚-heit‘. Das Suffix macht aus einem Adjektiv ein Substantiv mit der Bedeutung einer abstrakten Eigenschaft aufbauend auf dem Adjektiv, also „Zustand des Sicherseins“.

Bleibt also das Adjektiv ‚sicher‘. Es kommt mal wieder aus dem Latein – via mittelhochdeutsch und althochdeutsch – ‚securus‘ in der Bedeutung „sicher, gefahrlos“ und auch „weniger gefahrvoll“. Und auch das lateinische Wort ist ursprünglich aus zwei Wörter entstanden: ‚se‘ in der Bedeutung ‚ohne‘, und ‚cura‘ in der Bedeutung ‚Sorge‘. Also bedeutet ‚sicher‘ in unserem Kontext „ohne Sorge, sorgenfrei“. Nicht verwechseln mit ‚sorglos‘!

Die Aussage Peter Strucks muss wohl so verstanden werden: Der Militäreinsatz in Afghanistan sollte dazu beitragen, dass die Sorge in Deutschland um terroristische Anschläge verringert würde.

Ob man die Meinung des damaligen Verteidigungsministers teilen will, bleibt jedem selbst überlassen.

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argures

Was ist radikal?

Der Begriff „radikal“ (als Adjektiv) kommt aus dem Latein, radix, dessen Bedeutung „Wurzel“ oder im übertragenen Sinne „Ursprung“ ist. Die Endung -al macht ein Adjektiv daraus, „im Hinblick auf die Wurzel“.

In dem politischen Sinne den ich hier präsentieren möchte, sagt der Duden: „eine extreme politische, ideologische, weltanschauliche Richtung vertretend [und gegen die bestehende Ordnung ankämpfend]“. Ich habe zwar wenig Aussicht auf Erfolg, sollte ich mich gegen einer Definition aus dem Duden zur Wehr setzen wollen, aber ich möchte trotzdem eine Einordnung versuchen.

Ich hab Schwierigkeiten mit dem Wort ‚extrem‘ in der Beschreibung des Duden. Auch das Wort ‚extrem‘ hat seinen Ursprung im Latein. ‚Exter‘ bedeutet „auswärtig“ oder auch „außen befindlich“. ‚Extremus‘ ist der zugehörige Superlativ, sinngemäß „auswärtigst“, weiter außen geht nicht mehr.

Jemand der sich auf das Fundament seiner Überzeugung bezieht, und der im Wortsinne ‚radikal‘ ist, ist damit – meiner Meinung nach – noch lang nicht extrem. Und ein ‚Extremist‘ – ohne weiteren Präzisierung – ist eigentlich ein unbestimmter Begriff. Ein Linksextremist ist weiter links als ein Linksradikaler zu verorten, er befindet sich eigentlich außerhalb des linken Spektrums, ist linker als links. Ein Linksradikaler ist dagegen noch – gerade – innerhalb des linken Spektrums. Dasselbe gilt natürlich sinngemäß für rechts, aber auch für vegan, christlich, kreationistisch, kapitalistisch, usw.

Basierend auf diesem Unterschied zwischen ‚radikal‘ und ‚extrem‘ wehre ich mich vor allem gegen den Zusatz im Duden „[und gegen die bestehende Ordnung ankämpfend]“. Das passt aus meiner Sicht besser zum Begriff ‚extrem‘. Die Bezeichnung „extreme … Richtung vertretend“ würde ich eher als „… Richtung energisch vertretend“ umgewandelt sehen.

Mir ist bewusst, dass damit das Wort ‚radikal‘ auf der Intensitätsskala etwas abgewertet würde. Das sehe ich allerdings nicht als Problem, da uns ja immer noch eine Steigerung über das Wort ‚extrem‘ bleibt, ein Wort das man heute im üblichen Sprachgebrauch kaum von ‚radikal‘ unterscheiden kann.

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argures

Was ist Gewaltenteilung

Ich lernte es als ‚Trias Politica‘ kennen, ursprünglich von John Locke. Wie immer gibt es verschiedene Ausprägungen, aber für mich als Leihe bedeutet es, dass es eine Dreiteilung der Staatsgewalt gibt: Legislative, Exekutive und Judikative.

Exekutive ist die Regierung eines Landes, in Deutschland die Bundesregierung. Sie ist die ausführende Gewalt, und hat die primäre Aufgabe die Gesetze auszuführen und durch zu setzen.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie formuliert und verabschiedet die Gesetze. In vielen Demokratien nach westlichen Schnitt wird diese Rolle durch ein Parlament erfüllt.
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt, für Normalbürger sind das die Gerichte und die Richter.

Von Gewaltenteilung ist dann die Rede, wenn die drei Gewalten von einander unabhängig sind.

Gut, das war’s dann. Oder?

Im Prinzip schon. Es ist nur die Frage, wie unabhängig die drei Gewalten wirklich sind. Wenn ein Regierungschef ein Richterspruch für unwirksam erklären kann, ist die Unabhängigkeit nicht sehr groß. Aber es gibt auch kleinere Probleme.

Normalerweise wäre in Deutschland das Parlament zuständig, die Gesetzesvorlagen zu schreiben, zu beraten und zu beschließen. In der Praxis geschieht dies recht selten, auch weil das Parlament dafür die Mitarbeiter nicht hat.
Die Ministerien haben dafür die Beamten und Experten (und bedienen sich regelmäßig auch externer Berater und Lobby-Organisationen, aber das ist ein anderes Thema). Das bedeutet, dass sehr oft die Regierung die Gesetze schreibt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
Nun muss ja das Parlament die Gesetze beraten und beschließen. Dann ist ja doch alles in Ordnung! Die Unterstützung von der Regierung ist ja sehr willkommen, und die wirklich wichtigen Aufgaben bleiben trotzdem beim Parlament.
Leider gibt es auch da einige Probleme, zum Beispiel die Zeit die die Parlamentarier dafür bekommen, die Vorlagen zu lesen und zu verstehen, vielleicht noch einen Experten an zu hören. Damit bei der Beratung auch die wirklich wichtigen Fragen gestellt werden können. Teilweise kann die Regierung dadurch, dass sie Gesetzesvorlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt einbringt, die verfügbare Zeit erheblich einschränken.
Ist dann wenigstens beim Beschließen alles in Ordnung? Leider nicht ganz. Da steht das Konzept des Fraktionszwangs im Wege. Darüber schreibe ich andermal im Detail, aber im Prinzip fühlen sich die Parlamentsabgeordneten einer Partei sich gezwungen entlang der Parteilinie abzustimmen, da sie sonst möglicherweise Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Auf diese Art und Weise kann in Deutschland die Regierungskoalition – sofern sie eine Mehrheit im Parlament hat – sowohl die ausführende Gewalt wie auch die gesetzgebende Gewalt ausüben.

Zumindest die rechtsprechende Gewalt ist noch weitgehend unabhängig, abgesehen vom Wahl- oder Berufungsverfahren der Richter. In einem Richterwahlausschuss haben sowohl die Justizminister der Länder, der Bundesjustizminister wie auch eine Abordnung gewählt vom Parlament zu entscheiden, wer als Berufsrichter berufen wird. So ganz unabhängig ist also die rechtsprechende Gewalt wohl auch nicht…

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argures

Was ist ein Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat ist ein Staat in dem die Gewalt die vom Staat ausgeht an festen Regeln (den Gesetzen) gebunden ist. Für mich als nicht-Jurist beinhaltet das folgende Merkmale:

  • Es gibt Gesetze an die sich alle zu halten haben.
  • Die Gesetze sind die einzigen solchen Regeln – es kann natürlich untergeordnete Regeln geben, die dann aber in den Gesetzen definiert sein müssen.

Zusammen verhindern sie die Willkür die es sonst gäbe, wenn jemand (oder sogar der Staat selbst) nach belieben entscheiden könnte was erlaubt ist und was nicht, je nach Lust, Laune oder Tagesform.

  • Die Gesetze sind öffentlich und für jeden Betroffenen erfahrbar.

Zugegeben, ob ein normaler Mensch sie in ihrer Wirkung vollständig erfassen kann, wage ich zu bezweifeln. Aber dafür gibt es dann Anwälte die einem da zur Seite stehen.

  • Gesetze dürfen nicht rückwirkend eingeführt werden.

Man muss grundsätzlich in der Lage sein, in dem Moment der Handlung zu wissen ob man gesetzeskonform handelt oder nicht. Wenn Gesetze rückwirkend beschlossen werden können, kann man nie wissen ob nicht morgen ein Verbot gegen das Autofahren erlassen wird wenn man heute Autofahren möchte.

  • Wenn man beschuldigt wird ein Verstoß begangen zu haben, muss man in der Lage gestellt werden sich zu verteidigen.

In fast jedem praktischen Fall braucht man dazu die Hilfe eines Experten, da die Gesetze in der Regel so komplex sind, dass man ohne Hilfe wahrscheinlich keine Chance hat. In vielen Länder wird einem daher ein Pflichtanwalt zur Seite gestellt, wenn man sich selbst keinen eigenen Anwalt leisten kann.

  • Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen die Regeln begangen wurde, obliegt einer Instanz die nicht mit dem Kläger identisch sein darf.

In der Praxis ist diese Instanz meist ein Richter oder eine Gruppe von Richtern.

  • Das Strafmaß wird ebenfalls in den Gesetzen geregelt, oft in Form von Mindest- und Höchststrafen.

Auch dies verhindert wiederum die Willkür, damit kein Richter eine lebenslange Gefängnisstrafe auferlegen kann wenn man nur einen Schokoladenriegel gestohlen hat.

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Diese Forderung soll Diskriminierung verhindern. Wenn es Unterschiede zwischen Menschen gibt, müssen sie in den Gesetzen verankert sein: Wenn ein ausgebildeter Elektriker einen Kurzschluss verursacht, gibt es eine andere Strafe als wenn ein Kind dasselbe Vergehen begeht. Logisch, oder?

Auch beim Begriff ‚Rechtsstaat‘ gibt es wieder viele Merkmale die oft mit dem Begriff ‚Rechtsstaat‘ in Verbindung gebracht werden: Unabhängigkeit der Justiz, Verzicht auf die Todesstrafe, Einhaltung der Menschenrechte. Umgangssprachlich wird sogar unterstellt, dass das Vorhandensein einer Demokratie Voraussetzung für einen Rechtsstaat sei.
Meiner Meinung nach ist dies nicht der Fall, zumindest nicht im engeren Sinn des Begriffs.

Ich kenne die Situation einzelner Länder nicht gut genug um mir eine abschließende Meinung bilden zu können, habe aber trotzdem das Gefühl, dass es kaum wirkliche Rechtsstaaten gibt.

  • Sobald Geheimdienste des eigenen Staats auch in deren Inland aktiv werden und dabei straffrei agieren können, ist das Prinzip, dass alle Gesetze für alle gelten, verletzt.
  • Wenn es, wie in den USA, geheime Gesetze gibt, kann man nicht mehr davon ausgehen, dass man immer wissen kann was man tun darf und lassen muss.

Also ist wohl auch der Begriff ‚Rechtsstaat‘ kein schwarz-weiß Begriff, sondern kennt Graustufen. Wahrscheinlich sehr viele Stufen.

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argures

EDIT 2019-01-03: Gleichheitsgrundsatz hinzugefügt.

Was ist Demokratie?

Ist die Türkei eine Demokratie? Ist die USA eine Demokratie? Ist Wladimir Putin ein ‚lupenreiner Demokrat‘?

Ich bin kein Wissenschaftler, und habe mit Sicherheit die Weisheit nicht gepachtet. Aber wenn der Begriff auch nur annähernd bedeuten soll, dass dem ‚Volk‘ die ‚Macht‘ gehört, dann soll doch bitte der Begriff für einen normal gebildeter Mensch auch verständlich gemacht werden können.

Der Begriff ‚Demokratie‘ kommt bekanntlich aus dem Griechischen: Demos bedeutet Volk, und Kratos bedeutet Kraft oder Macht. Also: Die Macht dem Volk.

Dies wird allgemein über Wahlen realisiert, entweder direkt wie teilweise in der Schweiz, Stichwort ‚Volksabstimmung‘; oder indirekt indem das ‚Volk‘ eine Regierung wählt, die dann die Entscheidungen trifft.

Aber das alleine genügt wohl eher nicht. Es gibt viele Staaten in denen es Wahlen gibt die trotzdem nicht als Demokratie gelten. Beispiele gibt es auch heute noch, zum Beispiel China, Syrien, Simbabwe, Kasachstan oder Weißrussland. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

  1. Das gewählte Gremium hat keine wirkliche Befugnisse. Für unsere Definition heißt das, dass die zu wählende Repräsentanz im Namen des Volkes die Macht auch wirklich erhalten muss.
  2. Es gibt nur eine Wahlmöglichkeit. Für eine Demokratie muss es also eine Wahl zwischen mindestens zwei oder mehr Möglichkeiten geben.
  3. Leute werden – direkt oder indirekt – gezwungen eine bestimmte Wahl zu treffen. Für unsere Demokratie heißt das, die Wahlen müssen frei und geheim sein.
  4. Korruption verfälscht das eigentliche Ergebnis. In unserer Demokratie muss also bei jeder Wahl kontrolliert werden, und zwar von einer unabhängigen Instanz. Und bei berechtigter Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses muss eine neue Zählung möglich sein, ggf. auch eine Neuwahl, und zwar nur auf Anordnung einer unabhängigen Instanz.

Vielleicht gibt es noch mehr Gründe, aber im Moment fallen mir keine Weiteren ein; bei Bedarf werde ich die Aufstellung ergänzen.

Nach diesen Kriterien – soweit ich es beurteilen kann – ist die Türkei eine Demokratie, auch unter Erdogan. Auch die USA unter Bush oder Trump ist eine Demokratie. Und sogar Russland ist eine Demokratie! Die Bezeichnung ‚lupenrein‘ lassen wir mal weg…

Trotzdem wird Russland (als Beispiel) von vielen nicht als Demokratie gesehen. Das kommt daher, das der Begriff Demokratie üblicherweise breiter interpretiert wird. Zumindest die Bürgerrechte sowie das Maß in dem sie ausgeübt werden können wird in der Beurteilung berücksichtigt. Und ja, es hängt zusammen, aber der eigentliche Begriff Demokratie ist unabhängig von den Bürgerrechten.

Es gibt noch mehr Begriffe die für eine Demokratie im üblichen Sinne gewünscht oder gar notwendig sind: Rechtsstaat, Freiheit, Grundrechte, unabhängige Justiz, Gewaltenteilung, und noch ein paar mehr. Die sind aber jeweils für eigene Blogeinträge gut, und würden hier zu weit führen. Für eine Demokratie im engeren Sinne sind sie aus meiner Sicht nicht erforderlich.

Wikipedia hat eine interessante Übersicht über die Methoden der Einteilung der Länder nach Demokratisierungsgrad [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Demokratiemessung].

Wer mehr wissen möchte kann sich registrieren für eine Übersicht der Zeitschrift ‚The Economist‘ unter dem Titel „Democracy Index 2015“ [http://www.eiu.com/public/topical_report.aspx?campaignid=DemocracyIndex2015].

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argures

20170108 Update – Nur Formatierung.