Ich lernte es als ‚Trias Politica‘ kennen, ursprünglich von John Locke. Wie immer gibt es verschiedene Ausprägungen, aber für mich als Leihe bedeutet es, dass es eine Dreiteilung der Staatsgewalt gibt: Legislative, Exekutive und Judikative.
Exekutive ist die Regierung eines Landes, in Deutschland die Bundesregierung. Sie ist die ausführende Gewalt, und hat die primäre Aufgabe die Gesetze auszuführen und durch zu setzen.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie formuliert und verabschiedet die Gesetze. In vielen Demokratien nach westlichen Schnitt wird diese Rolle durch ein Parlament erfüllt.
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt, für Normalbürger sind das die Gerichte und die Richter.
Von Gewaltenteilung ist dann die Rede, wenn die drei Gewalten von einander unabhängig sind.
Gut, das war’s dann. Oder?
Im Prinzip schon. Es ist nur die Frage, wie unabhängig die drei Gewalten wirklich sind. Wenn ein Regierungschef ein Richterspruch für unwirksam erklären kann, ist die Unabhängigkeit nicht sehr groß. Aber es gibt auch kleinere Probleme.
Normalerweise wäre in Deutschland das Parlament zuständig, die Gesetzesvorlagen zu schreiben, zu beraten und zu beschließen. In der Praxis geschieht dies recht selten, auch weil das Parlament dafür die Mitarbeiter nicht hat.
Die Ministerien haben dafür die Beamten und Experten (und bedienen sich regelmäßig auch externer Berater und Lobby-Organisationen, aber das ist ein anderes Thema). Das bedeutet, dass sehr oft die Regierung die Gesetze schreibt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
Nun muss ja das Parlament die Gesetze beraten und beschließen. Dann ist ja doch alles in Ordnung! Die Unterstützung von der Regierung ist ja sehr willkommen, und die wirklich wichtigen Aufgaben bleiben trotzdem beim Parlament.
Leider gibt es auch da einige Probleme, zum Beispiel die Zeit die die Parlamentarier dafür bekommen, die Vorlagen zu lesen und zu verstehen, vielleicht noch einen Experten an zu hören. Damit bei der Beratung auch die wirklich wichtigen Fragen gestellt werden können. Teilweise kann die Regierung dadurch, dass sie Gesetzesvorlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt einbringt, die verfügbare Zeit erheblich einschränken.
Ist dann wenigstens beim Beschließen alles in Ordnung? Leider nicht ganz. Da steht das Konzept des Fraktionszwangs im Wege. Darüber schreibe ich andermal im Detail, aber im Prinzip fühlen sich die Parlamentsabgeordneten einer Partei sich gezwungen entlang der Parteilinie abzustimmen, da sie sonst möglicherweise Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Auf diese Art und Weise kann in Deutschland die Regierungskoalition – sofern sie eine Mehrheit im Parlament hat – sowohl die ausführende Gewalt wie auch die gesetzgebende Gewalt ausüben.
Zumindest die rechtsprechende Gewalt ist noch weitgehend unabhängig, abgesehen vom Wahl- oder Berufungsverfahren der Richter. In einem Richterwahlausschuss haben sowohl die Justizminister der Länder, der Bundesjustizminister wie auch eine Abordnung gewählt vom Parlament zu entscheiden, wer als Berufsrichter berufen wird. So ganz unabhängig ist also die rechtsprechende Gewalt wohl auch nicht…
Ergänzungen und konstruktive Kritik sind immer willkommen!
argures